Gutachten

Gerichtsgutachten

werden in der Regel von einem Gericht beauftragt und von Sachverständigen/Gutachter zu bestimmten Fachgebieten angefertigt. Der Sachverständige/Gutachter ist verpflichtet, Gerichtsgutachten zu erstellen, wenn diese im Rahmen des jeweiligen Sachgebietes anzusiedeln sind und ein Gericht ihn dazu auffordert. Es obliegt allein dem Gericht, ob ein erstelltes und vorgelegtes Gutachten zur Urteilsfindung herangezogen oder abgelehnt wird.

Privatgutachten

werden ausschließlich außerhalb von Gerichtsverfahren im Auftrag öffentlicher und privater Auftraggeber erstellt. In ihnen werden technischer Mängel und Schäden beurteilt. Sie dienen auch zur Leistungsfeststellung und -dokumentation oder Beweissicherung des Anlagenbestands vor Durchführung von Sanierungsnahmen. Bei Meinungsverschiedenheiten ermöglicht es den Beteiligten eine gütliche Einigung durch qualifizierte, technische Aussagen. Ein Privatgutachten kann auch zur Vorbereitung auf ein gerichtliches Verfahren hilfreich sein.

  • um Mangelbehauptungen substantiiert, eindeutig und qualifiziert vorzutragen
  • um das Prozessrisiko besser abzuschätzen
  • um die Höhe des Streitwertes zu beziffern.

Gerichtsgutachten können in Einzelfällen durch ein Privatgutachten überprüft und widerlegt werden. Den Stellenwert eines besonders qualifizierten Parteivortrags haben Privatgutachten im Gerichtsverfahren.

Schiedsgutachten

wird durch den Sachverständigen erstellt, der gemeinsam von den Schiedsparteien auf Grundlage privater Beauftragung erfolgt. Ziel dieses Gutachten ist es, Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten unabhängig, unparteiisch , fachlich kompetent und verbindlich zu klären. Durch vertragliche Vereinbarung unterwerfen sich die Schiedsparteien dem Ergebnis des Schiedsgutachtens. 

Mediation

basiert auf einem konstruktiven, gemeinschaftlichen Umgang mit einander. Es ist ein Weg Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten oder Konflikte zu beseitigen oder zu lösen. Das Ziel ist es eine sogenannte win-win Lösung anzustreben, also Lösungen, bei denen für beide Parteien mehr herauskommt als bei einem einfache Kompromiss. Anstelle einer Entscheidung eines Dritten erarbeiten Sie selbst gemeinsam mit der anderen Konfliktpartei unter der Führung eines neutralen Dritten die Lösung. Dieser neutrale Dritte ist ein Mediator.

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